Anwaltskanzlei für Arzthaftung und Pflegeschaden

  
Erstattung von Behandlungskosten


Als Privatversicherter haben Sie einen Rechtsanspruch auf die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen.

Jedoch erstatten die privaten Krankenkassen die Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung nicht immer,

Es kommt darauf an, dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist.

Hierfür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss tatsächlich eine Krankheit vorliegen.
  2. Die diagnostischen Maßnahmen müssen objektiv geeignet sein, die Krankheit zu erkennen bzw. Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  3. Die daraus abgeleiteten therapeutischen Maßnahmen müssen geeignet sein, wahrscheinlich zu einer Heilung oder Linderung der Krankheit zu führen oder aber ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die Behandlung muss also zur Erkrankung passen und sie muss von der Fachwelt als erfolgversprechend angesehen sein. Das ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode handelt. Aber auch neue, innovative Ansätze können diese Bedingung erfüllen.

Entdeckt der Versicherer hier Unstimmigkeiten, kommt es oft zu einer Ablehnung der Kostenerstattung.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anfrage !