Anwaltskanzlei für Arzthaftung und Pflegeschaden

  
Pflegeschaden und fehlerhafte Behandlung im Pflegeheim




Die demograpische Entwicklung und die allgemein steigende Lebenserwartung hat dazu geführt, dass immer mehr mehr Menschen in Pflegeheimen betreut werden oder ambulant von Pflegeeinrichtungen versorgt werden.  

Typische Schäden im Bereich von Pflegeheimen sind hier insbesondere Stürze, Lagerungsschäden und das Übersehen von Altersdiabetes.

Besonders häufig tritt jedoch das Dekubitus (Druckgeschwür) auf. Vor allem chronisch kranke, bettlägerige Personen sowie komatöse Patienten sind anfällig für Druckgeschwüre. Die Geschwüre entwickeln sich an Knochenvorsprüngen, die in den darüberliegenden Hautschichten die Durchblutung behindern.

Druckgeschwüre werden je nach dem Grad der Gewebsläsion in 4 Stadien eingeteilt.

1. nicht wegdrückbare Hautrötung, intakte Haut


2. auf Epidermis oder Dermis beschränkter Hautdefekt

3. tiefer Hautdefekt, der alle Hautschichten bis zum subkutanen Gewebe betrifft und bis in die darunterliegenden Faszie reichen kann

4. Hautdefekt mit Gewebdestruktion oder Nekrose, die bis in die Muskulatur, Knochen oder das Bindegewebe reicht


Ist die Nekrose weit fortgeschritten muss das betroffene Gewebe entfernt werden bzw. das betroffene Gliedmaß amputiert werden. Das Dekubitus ist jedoch bei Einhaltung entsprechender präventiver Maßnahmen grundsätzlich vermeidbar. So sollte der Patient häufig umgelagert werden (nach Maßgabe des verfügbaren Personals in Abständen von höchstens 2 Stunden). Patienten, bei denen ein hohes Risiko besteht oder bereits ein Dekubitus vorliegt, sollten auf eine spezielle Dekubitusmatratze gebettet werden. Weiterhin sollte eine optimale Hydrierung und Reinigung der Haut erfolgen.

Sollten Sie oder einer ihrer Angehörigen zum Beispiel in einem Pflegeheim fehlerhaft gepflegt worden sein, können Sie zur Kontaktaufnahme unverbindlich unser Kontaktformular nutzen - wir vertreten Sie in Berlin, Potsdam, Leipzig und bundesweit.